
Teilnahmebedingungen für Instagram-Gewinnspiel “Mit SkyAlps von München nach Mostar”
Die Flughafen München GmbH, Nordallee 25, 85356 München-Flughafen (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“ bzw. „uns“) führt das Gewinnspiel „Mit SkyAlps von München nach Mostar“ auf den Instagram-Accounts von "Munich Airport" und "Travellers Insight" (nachstehend „Aktion“) durch. Dafür gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
(1) Keine Verbindung zu Instagram
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der Veranstalter, die Flughafen München GmbH.
(2) Gewinn und Teilnahme
Verlost wird ein Gutschein der italienischen Fluggesellschaft SkyAlps für zwei Personen über Return-Tickets inklusive Steuern und Gebühren auf der Strecke München – Mostar (Bosnien und Herzegowina) im SkyBasic-Tarif. Die Tarifdetails sind auf der Website von SkyAlps einsehbar.
Der Gutschein ist gültig für eine Reise im Zeitraum zwischen 16. Mai und 7. Oktober 2025 (in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Sitzplätze). Es besteht keine Möglichkeit des Umtausches oder einer Bargeldauszahlung. Weitere Details zur Einlösung befinden sich auf dem Gutschein, der nach der Auslosung an den Gewinner bzw. die Gewinnerin versendet wird.
Um an der Verlosung teilzunehmen, muss der Instagram-Nutzer bzw. die Instagram-Nutzerin Folgendes tun:
- Der von Munich Airport und Travellers Insight am 17. Februar 2025 veröffentlichte Gewinnspiel-Post auf Instagram ist per Klick auf das Herz-Symbol unterhalb der Bilder zu liken.
- Unter demselben Post muss ein Kommentar abgesetzt werden, der ein blaues Herz 💙 und eine Angabe enthält, auf welches der Highlights in der Zielregion Mostar sich der Nutzer bzw. die Nutzerin am meisten freut.
Die Teilnahme ist kostenlos und im Übrigen nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Teilnahmeberechtigt sind nur uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen durch Absenden des Kommentars wie oben beschrieben erklärt haben. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.
Mitarbeitende der für die Konzeption beauftragten Agentur, des Veranstalters und / oder verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige und Lebenspartner:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang der Aktion oder der Durchführung der Aktion,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei Kommentaren die gegen die Instagram-Richtlinien verstoßen,
(d) bei unlauterem Handeln oder
(e) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Aktion.
(3) Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme ist in der Zeit von Montag, 17. Februar 2025 (ab Veröffentlichung des Gewinnspiel-Posts auf Instagram) bis Sonntag, 2. März 2025 um 23:59 Uhr digital unter dem Gewinnspiel-Post auf Instagram möglich.
(4) Gewinnerziehung und -benachrichtigung
Unter allen Teilnehmenden wird der Gewinner oder die Gewinnerin am Montag, 3. März 2025 per Zufallsprinzip gezogen. Die Bekanntgabe und Benachrichtigung erfolgt per Kommentar unter dem am 17. Februar 2025 auf Instagram veröffentlichten Gewinnspiel-Post („Gewinnbenachrichtigung“).
Sofern der Gewinner bzw. die Gewinnerin nicht innerhalb von 48 Stunden nach Versand der Gewinnbenachrichtigung die Annahme des Gewinns gegenüber dem Veranstalter per Instagram-Direktnachricht erklärt, verfällt der Gewinn. In einem solchen Fall wird der Gewinn unter den anderen Teilnehmenden verlost.
Nach der schriftlichen Annahme des Gewinns und der Angabe einer E-Mail-Adresse wird der Gutschein im PDF-Format per E-Mail an den Gewinner bzw. die Gewinnerin verschickt.
(5) Abbruch und Beendigung der Aktion
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Das gilt insbesondere bei Störungen aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion verhindern.
(6) Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die Teilnehmenden durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen) entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit der Teilnehmenden.
(7) Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwerts besteht nicht. Der Gewinn ist nicht austauschbar und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.